0275/2025 AN | Fairer und barrierefreier Zugang zu Kinderschwimmkursen und Babyschwimmen

Wir beantragen:

Die Verwaltung beantwortet dem Gemeinderat folgende Fragen:

  1. Welche Statistiken zu Personengruppen stehen der Verwaltung über den Besuch von Kinderschwimmkursen und Babyschwimmen zur Verfügung?
  2. In welchem Umfang wurden Kinderschwimmkurse und das Babyschwimmen im Jahr 2024 von Familien mit Bonuscard wahrgenommen?
  3. Wie wird aktuell bei der Anmeldung und Durchführung von Schwimmkursen sichergestellt, dass auch Eltern mit Sprachbarrieren ihren Babys und Kindern entsprechende Kurse ermöglichen können?
  4. Welche Alternativen zum aktuellen „First come, first serve“-Anmeldeverfahren können zukünftig für die entsprechenden Kurse angeboten werden?
  5. Wird aktuell bei der Anmeldung zu den entsprechenden Kursen geprüft, ob das Kind bereits das jeweilige Kursangebot schon einmal besucht hat? Falls nein, warum nicht und wie könnte dies zukünftig begrenzt werden?

Begründung:

Schwimmen rettet Leben! Als Landeshauptstadt haben wir den Anspruch, mit unserer vielfältigen Bäderlandschaft Kindern bereits im frühen Alter das Schwimmen beizubringen und Babys die spielerische Wassergewöhnung zu ermöglichen. Hierzu werden im Stadtgebiet an unterschiedlichen Orten Kinderschwimmkurse und Babyschwimmen angeboten.

Wie bei allen Bildungs- und Bewegungsangeboten soll für alle Eltern Chancengleichheit bestehen, ihre Kinder zu entsprechenden Kursen anmelden zu können. Hierfür ist es wichtig, dass möglichst alle Eltern über das Wissen verfügen, dass entsprechende Kurse angeboten werden, und eine Anmeldung und Durchführung der Kurse ohne Barrieren möglich ist.

Eine Anmeldung zu entsprechenden Kursen über das derzeitige „First come, first serve“-Verfahren bevorzugt in der Regel Eltern, die über entsprechende zeitliche Ressourcen verfügen bzw. bei knappem Angebot die Anmeldefunktionen am schnellsten bedienen können. Wir sehen daher die Notwendigkeit, alternative Anmeldeverfahren zu prüfen, die allen Kindern einen gerechteren Zugang zu den Kursen ermöglichen.

Babyschwimmen, Bambinischwimmen, Blubberkids und Anfängerkurse bis 6 Jahre sind jeweils nur ein Lebensjahr lang möglich. In Anbetracht des sehr begrenzten Angebots und der kurzen Lebensabschnitte scheint die Begrenzung der Teilnahme je Kind an jeweils nur einem der jeweiligen Angebote dringend angezeigt. Bisher wird in den Angebotsbeschreibungen weder im Print noch online darauf hingewiesen, dass die Kurse nur einmal je Kind besucht werden sollen, was dazu führt, dass Kinder die Angebote mehrfach besuchen und dadurch die bereits sehr geringen Plätze für andere blockieren.

Stellungnahme