0579/2024 AN | Aktionsprogramm Klimaschutz umsetzen: Bericht zum Vollzug des Heizpilzverbots in der Innenstadt und Umsetzungsvorschläge zur Erweiterung

Wir beantragen:

Die Verwaltung berichtet im Verwaltungsausschuss am 22.01.2025:

  1. Inwieweit wurde das Heizpilzverbot in der Innenstadt in den Jahren 2023 und 2024 von der Verwaltung kontrolliert?
  2. Wie viele Verstöße gegen das Heizpilzverbot in der Innenstadt wurden in den Jahren 2023 und 2024 von der Verwaltung geahndet?
  3. Die Verwaltung stellt Umsetzungsvorschläge für ein ganzjähriges Heizpilzverbot in Stuttgart vor.

Begründung:

Die Gestaltungsrichtlinien zur Möblierung im öffentlichen Straßenraum im Innenstadtbereich der Landeshauptstadt Stuttgart sehen seit 2007 vor, dass der Aufbau und Betrieb von Heizstrahlern nur in der Zeit von April bis Oktober ab 20 Uhr bis Betriebsschluss zulässig ist. Diese Regelung wurde während der Corona-Pandemie vom Gemeinderat mit Beschluss vom 02.12.2021 bis 31.03.2022 ausgesetzt unter dem klaren Hinweis, dass es sich um eine temporäre Regelung handelt. Seither müsste die Regelung aus den Gestaltungsrichtlinien daher wieder Anwendung finden. Laut aktuellem Artikel der Stuttgarter Zeitung „Was gilt nun für Heizpilze in Stuttgart?“ lässt die Stadtverwaltung allerdings Presseanfragen unbeantwortet, inwieweit sie derzeit das eigene Heizpilzverbot vollzieht. Diese Frage sollte jedoch dringend geklärt werden, denn wenn die Stadtverwaltung eigens aufgestellte Regeln nicht vollzieht, verschafft sie z. B. in der Gastronomie denjenigen Wettbewerber*innen einen Wettbewerbsvorteil, die sich nicht an die Gestaltungsrichtlinie halten.

Darüber hinaus sind Heizpilze eine wahre Klimasünde. Über das Jahr gesehen emittiert ein Heizpilz in etwa so viel CO2 wie ein Auto mit einer Jahresfahrleistung von 12.000 Kilometern. Der Gemeinderat hat daher die Verwaltung mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz bereits im Jahr 2019 beauftragt, Umsetzungsvorschläge für die Erweiterung des Heizpilzverbots in Stuttgart vorzulegen (GRDrs 975/2019). In Bezug darauf teilte die Verwaltung im Jahr 2021 mit, dem Gemeinderat im Jahr 2022 Umsetzungsvorschläge für ein ganzjähriges Verbot vorzulegen. Seither wartet der Gemeinderat auf diese Umsetzungsvorschläge.

Gezeichnet:

Christoph Ozasek, Ina Schumann