1463/2025 | Doppelhaushalt: Eine fachliche Projektkoordination zur Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Wir beantragen:

Die Verwaltung schafft zwei befristete fachliche Projektkoordinationsstellen im Rahmen des Übertragungsprozesses in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Umfang von jeweils 0,5 VZK (A13) beim Jugendamt sowie Amt für Soziales und Teilhabe.

Begründung:

Das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) führt zur Übertragung der Zuständigkeit für Eingliederungshilfe und Teilhabeleistungen für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom Amt für Soziales und Teilhabe auf das Jugendamt. Dieser Prozess erfordert eine umfassende organisatorische und fachliche Anpassung der Verwaltungsstrukturen.

Die Schaffung der Stelle einer Projektleitung ist notwendig, um den inklusiven Gedanken für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv und strategisch umzusetzen und als Schnittstellen zwischen Ämtern, Trägern und Kooperationspartnern zu fungieren.

Ohne eine koordinierte Projektleitung könnte der inklusive Gedanke in der praktischen Umsetzung scheitern. Für die fachliche Ausgestaltung der Übergänge und eine nachhaltige Umsetzung sind im Jugendamt sowie im Amt für Soziales und Teilhabe jeweils 0,5 VZK A13 erforderlich.

Gezeichnet:

Ina Schumann,Christoph Ozasek, Thorsten Puttenat