1467/2025 | Doppelhaushalt: Gewalt gegen Frauen unterbinden: Koordinationsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Wir beantragen:

Die Verwaltung schafft eine 0,3 VZÄ-Stelle für die Koordinierung der Istanbul-Konvention in der Abteilung für Chancengleichheit.

Begründung:

Mit dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) stehen auch Kommunen in der Pflicht, Maßnahmen zum Schutz Betroffener umzusetzen und damit geschlechtsspezifische Gewalt bis hin zu Tötung zu verhindern.

Für die Koordinierung der vielfältigen Aufgaben wie etwa des jährlichen Fachtags zur Vernetzung und Sensibilisierung, Schulungen für Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie der Öffentlichkeitsarbeit, um die Istanbul-Konvention systematisch voranzubringen, ist eine Personalstelle in der Abteilung für Chancengleichheit erforderlich.

Gezeichnet:

Christoph Ozasek, Thorsten Puttenat, Ina Schumann