1477/2025 | Doppelhaushalt: Klimabezogene Risiken ernst nehmen: Stellen für Gesundheitsplaner*innen entfristen

Wir beantragen:

Die Verwaltung entfristet (Wegfall KW-Vermerk) die Stellen für „Gesundheitsplaner*innen“ mit einem Umfang von 1,5 VZÄ (EG 13) in der Abteilung Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung.

Begründung:

Mit dem Inkrafttreten des KlimaG BW besteht die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts. Die 1,5 aktuell befristeten Stellen sind dabei unverzichtbar für die Ausarbeitung, Betreuung und Weiterentwicklung des Hitzeaktionsplans der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Gesundheitsplanung zu klimawandelbedingten Gesundheitsrisiken. Die Umsetzung eines Hitzeaktionsplans und der zugehörigen Maßnahmen wird von zahlreichen Institutionen wie dem Bundesministerium für Gesundheit, der WHO und der nationalen Präventionskonferenz ausdrücklich empfohlen.

Insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen profitieren nachweislich von den Maßnahmen zur Verringerung hitzebedingter Krankheiten und Todesfälle. Durch den fortschreitende Klimawandel wird der Bedarf an koordinierten Hitzeaktionsmaßnahmen weiter steigen. Ohne eine Entfristung kann das Gesundheitsamt die begonnenen Maßnahmen nicht langfristig sichern, sich mit Partner*innen abstimmen oder flexibel an neue Herausforderungen anpassen.

Gezeichnet:

Ina Schumann, Christoph Ozasek, Thorsten Puttenat