1476/2025 | Doppelhaushalt: Lernen ohne Barriere: Weiterfinanzierung eines Gebärdensprachdolmetschenden an der Immenhoferschule

Wir beantragen:

Die Weiterfinanzierung eines oder einer Gebärdensprachdolmetschenden i.H.v. 45 T€ p.a. im Doppelhaushalt 2026/2027, um die barrierefreie Teilhabe am Unterricht der Schüler*innen der Immenhoferschule (SBBZ Hören) weiterhin zu sichern.

Begründung:

Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden ist eine essenzielle Voraussetzung für die umfassende Teilhabe der Kinder und Jugendlichen mit Hörbeeinträchtigungen. Im Rahmen des Inklusionspakets 4.0 wurde ein Aufwand von 87.000 Euro jährlich für die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschenden am SBBZ Hören (Immenhoferschule) bis Ende 2025 beschlossen. Für eine nachhaltige Umsetzung und Erweiterung des Angebots ist es erforderlich, die Finanzierung auch über 2025 hinaus fortzusetzen.

Der Gebärdensprachdolmetscher leistet einen wichtigen Beitrag zur inklusiven Bildung, indem er den Schüler*innen mit Hörbeeinträchtigungen ermöglicht, sowohl ihre Beiträge in Deutscher Gebärdensprache zu äußern als auch den Unterricht in Lautsprache vollständig zu verstehen. Aktuell arbeitet eine Gebärdensprachdolmetscherin auf eigenen Wunsch mit 50 % Stelle an der Immenhoferschule. Angesichts der bestehenden Notwendigkeit, den Schüler*innen weiterhin eine barrierefreie und umfassende Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, ist die Weiterfinanzierung dieses Angebots unabdingbar.

Gezeichnet:

Ina Schumann, Christoph Ozasek, Thorsten Puttenat