1421/2025 | Doppelhaushalt: Sammelantrag Teilhaushalt 510 Jugendamt: Zusätzliche Budgets

Wir beantragen:

1. Das Vorhaben „Gesundheitsladen und andere Träger, Erhöhung der arbeitsplatzbezogenen Sach- und Verwaltungskostenpauschale auf 6.500 €/ Fachkraftstelle in 2026, keine Dynamisierung der Pauschale ab 2027“ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (338,3 T€), 2027 (338,3 T€), 2028 (338,3 T€), 2029 (338,3 T€) und 2030 (338,3 T€) in den EHH aufgenommen.

2. Das Vorhaben „Gesundheitsladen und andere Träger, Förderung von 92,5% der tatsächlichen Kosten für Kaltmiete und Mietnebenkosten “ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (680 T€), 2027 (680 T€), 2028 (680 T€), 2029 (680 T€) und 2030 (680 T€) in den EHH aufgenommen.

3. Das Vorhaben „Sozialberatung Stuttgart e. V./ Entfristung des bestehenden Projektes „schools for future“ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (262,5 T€), 2027 (271,3 T€), 2028 (271,3 T€), 2029 (271,3 T€) und 2030 (271,3 T€) in den EHH aufgenommen.

4. Das Vorhaben „BeFF – Berufliche Förderung von Frauen, Förderung weiterer 0,5 Fachkraftstellen unter Berücksichtigung einer Landesförderung“ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (46,1 T€), 2027 (47 T€), 2028 (47 T€), 2029 (47 T€) und 2030 (47 T€) in den EHH aufgenommen.

5. Das Vorhaben „Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e.V. Förderung weiterer 0,5 Fachkraftstelle für die Fachberatung „Geschlechtliche und kulturelle Vielfalt““ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (46,1 T€), 2027 (47 T€), 2028 (47 T€), 2029 (47 T€) und 2030 (47 T€) in den EHH aufgenommen.

6. Das Vorhaben „Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e. V., Förderung weiterer 0,25 Fachkraftstellen für das Angebot Regenbogen Bildung Stuttgart“ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (23,1 T€), 2027 (23,5 T€), 2028 (23,5 T€), 2029 (23,5 T€) und 2030 (23,5 T€) in den EHH aufgenommen.

7. Das Vorhaben „Stuttgarter „Spielräume“, Förderung von 4 Spiel-Räumen bei freien Trägern (16 von insgesamt 20 beschlossenen Standorten sind im HH-Entwurf enthalten) sowie Stellenbedarf Jugendhilfeplanung und Förderung freier Träger (0,1 EG 13 TvöD und 0,5 EG 10 TVöD)“ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (198,8 T€), 2027 (204,4 T€), 2028 (204,4 T€), 2029 (204,4 T€) und 2030 (204,4 T€) in den EHH aufgenommen.

8. Das Vorhaben „Schulsozialarbeit, Ausbau der Schulsozialarbeit (Förderung) an einem SBBZ mit 0,5 Fachkraftstellen sowie an zwei beruflichen Schule mit je 0,5 Fachkraftstellen “ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (59 T€), 2027 (101 T€), 2028 (101 T€), 2029 (101 T€) und 2030 (101 T€) in den EHH aufgenommen.

9. Das Vorhaben „Children-First e.V., Aufnahme einer 0,5 Fachkraftstelle für die Koordination der Angebote und der Ehrenamtlichen in die kommunale Förderung“ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (45 T€), 2027 (45 T€), 2028 (45 T€), 2029 (45 T€) und 2030 (45 T€) in den EHH aufgenommen.

10. Das Vorhaben „Mobile Medienschule Stuttgart Ost c/o Merz Akademie, Fortführung der Förderung der Mobilen Medienschule Ost“ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (87,4 T€), 2027 (89 T€), 2028 (89 T€), 2029 (89 T€) und 2030 (89 T€) in den EHH aufgenommen.

Begründung:

Die oben aufgeführten Budgets sind für unsere Stadtgesellschaft von hoher Bedeutung und sollen in den Haushalt 2026/2027 bzw. die Finanzplanung aufgenommen werden.

Gezeichnet:

Ina Schumann, Christoph Ozasek, Thorsten Puttenat