Wir beantragen:
1. Die Stadt Stuttgart führt die Verpackungssteuer zum 01.01.2027 ein.
2. Zur Einführung der Verpackungssteuer wird für die Beschaffung/Entwicklung einer Software ein Budget in Höhe von 150.000 € eingestellt.
3. Für die Bearbeitung der Verpackungssteuer werden in der Stadtkämmerei sieben EG8-Stellen und eine A11-Planstelle geschaffen.
Begründung:
Fast-Food-Tüten auf Gehwegen, Pizza-Kartons auf Parkflächen, Kaffeebecher in Blumenbeeten – all dies sind nicht nur Ärgernisse für das Image unserer Stadt und kontraproduktiv bei der Förderung des Stadttourismus, sondern Umweltverschmutzungen. Ursache hierfür sind oft Einwegverpackungen, die nach einmaligem Gebrauch gedankenlos im Stadtgebiet verteilt werden. Dies geschieht insbesondere deshalb, da die Verursacher*innen dieser Umweltverschmutzung in der Regel keine Kosten zu tragen haben, wenn sie nicht zufällig bußgeldrechtlich erfasst werden. Die Kosten für das erhöhte Müllaufkommen und Abfallvolumen, die Entsorgung, die Umweltverschmutzung und deren Folgekosten trägt somit die Stadtgesellschaft.
Mit Anträgen vom 01.06.2023, 12.07.2023, 19.10.2023 und 31.01.2025 (GRDrs. 168/2023, 208/2023, 5062/2023, 148/2025) hatten wir die Verwaltung bereits aufgefordert, eine Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer vorzulegen. Im Haushaltsplanverfahren 2024/2025 hat die Kämmerei das Vorhaben unter Verweis auf einen fehlenden Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zurückgestellt. Mit Beschluss vom 27.11.2024 (BVerwG 1 BvR 1726/23) wurde durch das Bundesverfassungsgericht jedoch abschließend entschieden, sodass Kommunen diese Verpackungssteuer erheben können und eine eindeutige Ermächtigungsgrundlage besteht.
Eine entsprechende Steuer hat den Nutzen der Lenkungswirkung. Gewerbetreibende und Verbraucher*innen sollen für die Folgekosten von Einwegverpackungen sensibilisiert werden. Es wird an die Eigenverantwortung des Einzelnen appelliert und die Motivation gesteigert, Mehrwegverpackungen zu nutzen. Die Verpackungssteuer ist somit eine zielführende Maßnahme für die Kreislaufwirtschaftsstrategie unserer Stadt. Im mündlichen Bericht in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30.07.2025 hat die Verwaltung dargelegt, dass die Mehrwegquote durch die Einführung der Verpackungssteuer in Tübingen deutlich gestiegen ist.
Tübingen ist mittlerweile auch nicht mehr allein in der kommunalen Familie. So hat die Stadt Konstanz zum 01.01.2025 ebenfalls eine Verpackungssteuer eingeführt. Auch die Stadt Köln hat einen Beschluss gefasst. Diese Kommunen beweisen, dass die Einführung einer weiteren Steuer eben nicht die Handlungsfähigkeit einer Stadtkämmerei bei der Steuererhebung in Frage stellt (vgl. GRDrs. 1253/2023), sondern dass sich Stuttgart dem kommunalen Wettbewerb um geeignetes Personal mit einer wirksamen Einstellungskampagne stellen muss. Darüber hinaus kann die neue Steuer auch den Anlass bieten, zu hinterfragen, wie die Steuererhebung der Stadtverwaltung durch Automatisierung oder künstliche Intelligenz effizienter gestaltet werden kann.
Das Beispiel Tübingen widerlegt zudem die Darstellung der Stadtverwaltung (GRDrs 1254/2023), die Einnahmen einer Verpackungssteuer würden nur unwesentlich die dafür notwendigen Ausgaben übersteigen. In Tübingen werden mit der Steuer jährlich Einnahmen im hohen sechsstelligen Bereich erzielt. Unter Berücksichtigung der Einwohner- und Besucherzahlen müsste daher in Stuttgart mindestens mit den acht- bis zehnfachen Einnahmen gerechnet werden. Darüber hinaus ist die Fast-Food-Landschaft in Stuttgart wesentlich ausgeprägter als in Tübingen. Während beispielsweise in Tübingen die Fast-Food-Ketten „McDonalds“ und „Burger King“ insgesamt lediglich eine Filiale betreiben, kommen die beiden Ketten im Stadtgebiet Stuttgart auf fast 20 Filialen.
Wir rechnen daher in Stuttgart mit Steuereinnahmen durch die Verpackungssteuer in Höhe von jährlich mindestens 8 bis 10 Millionen Euro. Diesen hohen Steuereinnahmen stehen Verwaltungskosten von gerade einmal 5 bis 10 Prozent gegenüber. Das ist vom Einnahmen-Ausgaben-Verhältnis vergleichbar mit der Hundesteuer. Der Einführung der Verpackungssteuer stehen die Beschaffung einer Software in Höhe von 150.000 € sowie 8 Planstellen (sieben EG8-Stellen und eine A11-Stelle) gegenüber. Diese Finanzierung soll 2026 vorgenommen werden, damit die Verpackungssteuer ohne weitere Verzögerung zum 01.01.2027 eingeführt werden kann.
