0166/2026 BV | Seilschwebebahnen als Teil des ÖPNV in Stuttgart – Sachstand und weiteres Vorgehen

Beschlussantrag

Beschlussantrag Punkt 2 wird ersetzt durch folgenden Beschlusspunkt:

Neufassung:

a) Die Verwaltung führt auf Basis der Bewertungsvariante 2 der Pilottrasse und der genannten Optimierungspotentiale (u.a. autonomer Betrieb, Fortentwicklung 3S-System, Fahrzeitoptimierung, Betriebszeiten) ein Interessenbekundungsverfahren bei etablierten Systemherstellern für Luftseilbahnen durch, mit dem Ziel, einen technischen Lösungsweg mit einem NKI > 1,0 zu identifizieren.

b) Die Verwaltung prüft eine Mitfinanzierung der Infrastruktur- und/oder Betriebskosten eines Seilbahnbetriebs durch den Projektentwickler NOKERA AG, unter Berücksichtigung des nach LBO und VwV Stellplätze dann möglichen „ÖPNV-Bonus“. Zielstellung ist, entfallende Kosten des Projektentwicklers zur Herstellung baurechtlich notwendiger Kfz-Stellplätze auf dem Eiermann-Campus ersatzweise in eine klimafreundliche und innovative ÖPNV-Anbindung zu reinvestieren.

Begründung:

 Erfolgt mündlich von Stadtrat Christoph Ozasek.