Beschlussantrag
Die Vorplanung wird mit folgenden Maßgaben angepasst:
1. Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich soll auf gesamter Länge zwischen den Einmündungen Stohberg und Römerstraße angeordnet werden, um ein einheitliches Geschwindigkeitsniveau herzustellen. Die Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, diesem Wunsch Rechnung zu tragen.
2. Die im Planungsbereich vorgesehenen 16 Straßenbäume werden verbindlich und nach dem Prinzip „Schwammstadt“ umgesetzt. Zur Finanzierung stellt der Gemeinderat die notwendigen Mittel aus dem Baumersatzkonto bereit.
Begründung
Die ursprüngliche Planungsidee aus dem Jahr 2015 folgte dem Prinzip der „Begegnungszone“, also einer verkehrsrechtlichen Widmung mit Schrittgeschwindigkeit. Um Querungen für zu Fuß Gehende im gesamten Geschäftsbereich zu erleichtern, sollte im gesamten Abschnitt der Liststraße – von der Apotheke&Brotique bis zur „Südstadt“&VR-Bank für alle Verkehrsteilnehmenden einheitlich Tempo 20 festgesetzt werden. Unterschiedliche Geschwindigkeitsniveaus auf einem Straßenabschnitt sind grundsätzlich nicht wünschenswert.
Die Herstellung der 16 Stadtbäume ist angesichts des Baumverlusts von 4,7 % zwischen den Jahren 2016 und 2023 (SDG-Indikator 13-2) zwingend erforderlich. Das Baumersatzkonto steht hierfür zur Verfügung und kann im Sinne einer klimaresilienten Stadt seiner Zweckbestimmung nach zur Grünsanierung in einem dich bewohnten Bestandsquartier der Innenstadt zum Einsatz kommen.
