Wir beantragen:
Wir beantragen:
1. Ziffer 2 des Beschlussantrags der GRDrs wird wie folgt ergänzt (Ergänzung fett markiert):
„Der Weiterentwicklung des Areals Galeria Karstadt Kaufhof (Eberhardstraße 28) inklusive des aktuellen Parkhauses (Steinstraße 4) zu einem zukunftsfähigen Behördenzentrum (OfficeHub) für die Stadtverwaltung mit ergänzenden kulturellen und öffentlichen Nutzungen in den Erd- und Untergeschossen zur Aktivierung der Erdgeschosszone im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses zum kuratierten Erdgeschosszonenmanagement (vgl. Antrag 5050/2023)und zur Belebung des angrenzenden Straßenraumes im Sinne der Zielplanung zur Lebenswerten Stadt für Alle für die Rathausschleife (492/2021 BV) wird zugestimmt.
Die Prüfung nach Ziffer 2 erfolgt unter Einbeziehung der mit Antrag 5050/2023 geschaffenen Stelle „Kuratiertes Erdgeschosszonenmanagement“.
2. Ziffer 3 des Beschlussantrags der GRDrs 0196/2026 BV wird wie folgt ergänzt (Ergänzung fett markiert):
„Der Untersuchung einer konkreten Unterbringungsoption für das Haus der Kulturen und das Haus des bürgerschaftlichen Engagements in den Erd- und Untergeschossen – analog den Empfehlungen der AKUT-Studie (vgl. Mitteilungsvorlage 0027/2026 MV) – sowie der Prüfung der zusätzlichen Unterbringung des Europahauses aus der Kronprinzstraße (vgl. Antrag 0383/2026 AN) sowie der Prüfung, ob in den Untergeschossen ergänzend Proberäume für Musikerinnen und Musiker geschaffen werden können (vgl. Antrag 70/2023, Antrag 5038/2023, Proberaumstudie Stuttgart, November 2025), wird zugestimmt.”
Die Prüfung nach Ziffer 3 erfolgt unter Einbeziehung der mit Antrag 5038/2023 geschaffenen Stelle im Kulturamt sowie unter Auswertung der Proberaumstudie Stuttgart vom November 2025.
3. Weitere planerische Prämissen
a) Gemäß der Satzung über die baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplätze von Anlagen nach §37 Abs 1 Satz 2 LBO für Nicht-Wohnnutzungen werden keine verpflichtend herzustellenden Stellplätze für beide Gebäude festgesetzt. Lediglich die bestehenden Tiefgaragenflächen der Steinstraße 4 werden erhalten.
b) IBA-Qualität: Bei der Revitalisierung des Kaufhof-Gebäudes und der Neubebauung der Steinstraße 4 ist hohe funktionale Definitionsoffenheit in der Flächenbereitstellung zu wahren. Eingebrachte Baustoffe sollen dem Kreislaufgedanken nach in nachhaltige Stoffkreisläufe rückgeführt werden können und einen möglichst geringen ökologischen Rucksack aufweisen.
Begründung:
Die Vorlage weist darauf hin, dass das ehemalige Kaufhof-Gebäude über drei großzügige, bislang kaum beachtete Untergeschosse sowie das Brückenbauwerk verfügt, und attestiert diesen Flächen ein hohes Potenzial für kulturelle und teilöffentliche Nutzungen.
Der Gemeinderat hat mit Antrag 70/2023 („Kreative brauchen Raum und Möglichkeiten: Stuttgarter Spielräume”) den Bedarf an Räumlichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende in Untergeschossen bereits grundsätzlich anerkannt und mit Antrag 5038/2023 eine 1,0-Stelle (EG12) im Kulturamt zur Erarbeitung eines Förderkonzepts für „Stuttgarter Spielräume” beschlossen. Der vorliegende Antrag knüpft an diese Beschlüsse an und beschränkt sich dabei ausschließlich auf Musikproberäume, für die inzwischen durch die Proberaumstudie Stuttgart eine belastbare Datengrundlage vorliegt: Anzahl und Verfügbarkeit von Musikproberäumen reichen nicht, um die Nachfrage zu decken, dass der Zugang häufig von persönlichen Kontakten abhängt und dadurch insbesondere jüngere Musikerinnen und Musiker benachteiligt.
Im Handlungsfeld „Räumliche Infrastruktur” empfiehlt die Studie ausdrücklich den (Aus-)Bau von Musikproberäumen in kommunalen Liegenschaften. Mit den Untergeschossen der Eberhardstraße 28 steht eine solche kommunale Liegenschaft unmittelbar zur Verfügung.
Musikproberäume benötigen keine großflächigen, publikumswirksamen Flächen, sondern kleinteilige, schallisolierte Einheiten mit vergleichsweise geringem Flächenbedarf pro Raum. Die Prüfung nach Ziffer 3 sollte daher ausdrücklich auch auf Musikproberäume erstreckt werden.
Mit dem Fokus der IBA‘27 auf produktive Quartiere und der Umnutzung bestehender Infrastrukturen, könnte sich eine funktionsdurchmischte Transformation des Kaufhofs als Blaupause für neue Nutzungskonzepte im Bestand und die Anwendung kreislaufwirtschaftlicher Prinzipien erweisen. Zudem muss eine begleitende Umfeldgestaltung die Zielplanung der Rathausschleife zwingend berücksichtigen, und das Ziel eines autoreduzierten Quartiers im planerischen Fokus stehen.
Bezüglich der Nutzung der Erdgeschosszonen möchten wir sicherstellen, dass die Überlassung der Flächen nicht nach rein ökonomischen Aspekten erfolgt, sondern im Sinne des kuratierten Erdgeschosszonenmanagements in einer Konkurrenz guter Ideen stattfindet, um ein lebendiges, einladendes und bereicherndes Quartier zu entwickeln.
Gezeichnet:
Thorsten Puttenat, Ina Schumann, Christoph Ozasek
