interfraktioneller Antrag von SPD/Volt, Die Grünen, Die Linke/SÖS, PULS und Tierschutzpartei

Wir beantragen:

  1. Die Stadt Stuttgart finanziert befristet ab 01.01.2025 bis zum 30.06.2026 die Partnerschaft für Demokratie im Umfang der bisherigen Bundesförderung. Die Verwaltung unterbreitet einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag.
  2. Die Stadt Stuttgart setzt sich gegenüber Bund und Land für eine (Übergangs-) Finanzierung der Partnerschaft für Demokratie ein.
  3. Die Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie werden gemeinsam mit den Akteur*innen evaluiert.
  4. Die Verwaltung legt zu den Doppenhaushaltsberatungen 2026/27 auf Basis der Evaluationsergebnisse ein Konzept vor, wie die Partnerschaft für Demokratie in ein dauerhaftes kommunal finanziertes Angebot überführt werden kann.
  5. Der Antrag wird gemäß § 34 Abs. 1 GemO auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses gesetzt und zur Abstimmung gestellt.

Begründung:

Die Partnerschaft für Demokratie Stuttgart, die 2017 ins Leben gerufen wurde, hat in den letzten Jahren entscheidend dazu beigetragen, eine vielfältige und offene Demokratie in unserer Stadt zu stärken. In Kooperation mit der Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und verschiedenen Organisationen hat sie zahlreiche Projekte und Veranstaltungen initiiert, um ein solidarisches und demokratisches Gemeinwesen zu fördern.

Mit der überraschenden Absage der Bundesförderung über 2024 hinaus in der vergangenen Woche steht dieses wertvolle Netzwerk nun vor dem Aus. Die über Jahre gewachsenen Strukturen und erreichten Erfolge, wie die jährliche Förderung von zahlreicher Projekte und die Veranstaltungen wie die Aktionswochen gegen Rassismus und die zwei Mal jährlich stattfindenden Demokratiekonferenzen, drohen zu verschwinden. Um dieses Vakuum zu verhindern und das Engagement abzusichern, ist eine befristete kommunale Finanzierung der Partnerschaft für Demokratie ab dem 01.01.2025 im Umfang von ca. 125 TEUR p.a. dringend notwendig.

Diese Übergangsfinanzierung schafft die Basis, um die Aktivitäten der Partnerschaft in einem gemeinsamen Evaluationsprozess mit den beteiligten Akteur*innen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse muss bis zu den Beratungen für den Doppelhaushalt 2026/27 ein Konzept erarbeitet werden, wie die Partnerschaft für Demokratie langfristig in der Landschaft der Demokratieförderung in Stuttgart verankert werden kann.

Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und der Bedeutung demokratischer Initiativen für den sozialen Zusammenhalt ist es gerade jetzt von zentraler Bedeutung, Angebote der Demokratieförderung zu sichern und zu stärken. In dieser Situation sollte die Stadt Stuttgart Verantwortung für das Fortbestehen der Partnerschaft für Demokratie übernehmen. In der aktuellen Gemengelage ist eine Streichung der Bundesförderung nicht nachvollziehbar und sollte dringend überdacht werden. Das Land Baden-Württemberg hat – im Rahmen der aktuellen Bildungsreformen – eine Stärkung der Demokratiebildung angekündigt. Der sjr und die Partnerschaft für Demokratie ist hier ein wichtiger Projektpartner und das nicht nur in Stuttgart. Daher sollte sich auch das Land an einer (Übergangs-)Finanzierung beteiligen.