0266/2026 AN | Armutsrisiko Gebäudemodernisierungsgesetz – Aufklärung und Schutz für Stuttgarter Haushalte ist gefragt!

Wir beantragen:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Klima und Umwelt zeitnah einen Bericht vorzulegen, der die Auswirkungen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes anhand des Eckpunktepapiers der Bundesregierung für den Stuttgarter Transformationspfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2035 analysiert.

Der Bericht soll insbesondere folgende Fragen beantworten:

1. Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen des Entfalls der 65%-Vorgabe für Erneuerbare Energien und die Öffnung für biogenes Gas auf die Erreichung der Stuttgarter Klimaziele bis 2035 im Wärmesektor?

2. Wie realistisch ist die Verfügbarkeit von biogenen Brennstoffen („Grüngasquote“/„Biotreppe“), und welche ökologischen und ökonomischen Risiken sind damit verbunden (z.B. Landnutzungskonflikte, Treibhausemissionen wie Methan/Lachgas, Düngemitteleinsatz/Pestizide, Monokultur/Biodiversitätsverlust)?

3. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko zu Fehlentscheidungen beim Heizungstausch, mit Blick auf die künftigen Betriebskosten einer Gas-/Ölheizung (insb. CO2-Steuer, Gasnetznutzungsentgelte, geopolitische Konflikte)?

4. Welches Risiko erkennt die Verwaltung insb. für Mieter*innen, künftig von stark steigenden Wohnnebenkosten aus Gas-/Ölheizungen belastet zu werden?

5. Wie bewertet die Verwaltung den Konflikt zur EU-Gebäuderichtlinie, die ab 2050 einen emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand vorschreibt, wobei „am Standort“ keine klimaschädlichen Gase aus fossiler Verbrennung freigesetzt werden dürfen?

6. Wie ist der Sachstand hinsichtlich neuer Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz zur Stilllegung von Gasverteilnetzen in Verbindung mit der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie, die bis August 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss?

7. Welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen (z.B. Kampagnen, Beratungsangebote) plant die Verwaltung, um Eigentümer*innen und Mieter*innen über die Risiken fossiler Heizsysteme zu informieren?

8. Welche finanziellen Ressourcen stellt die Verwaltung dem Energieberatungszentrum zur Verfügung, um dem absehbar deutlich steigenden Beratungsbedarf zu begegnen?

Begründung:

Mit Vorlage des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kündigt sich eine grundlegende Abkehr in der Klimapolitik an, mit weitreichenden Folgen für den Energiemarkt, Netzbetreiber, Handwerk, doch vor allem für die Verbraucher*innen. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung gefährdet die Stuttgarter Klimaziele und belastet Haushalte mit hohen Heizkosten. Denn im Kern sollen mit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes ab dem 01. Juli 2026 wieder fossile Gas- und Ölheizungen in Immobilien installiert werden können, was zum Schaden hiesiger Unternehmen wie Bosch den Umstieg und Markthochlauf auf klimaneutrale Wärmelösungen unterläuft, und zu sehr teuren Lock-In-Effekten führt. Hiervon profitiert die Erdgas-Lobby, denn fossile Abhängigkeiten werden zementiert.

In Deutschland verursacht der Gebäudesektor knapp 40 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes. Seit Jahren werden die europäischen Ziele zur Emissionsminderung verfehlt. Zuletzt folgte Ende Januar das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil in allen Punkten einer Klage der Deutschen Umwelthilfe, und verpflichtete die Bundesregierung mit Blick auf die Klimalücke im Gebäudesektor zu massivem Nachsteuern im Klimaschutzprogramm. Dieses Grundsatzurteil wird mit dem Eckpunktepapier von Union und SPD offen missachtet. Ebenso ist ein Konflikt zur EU-Gebäuderichtlinie sowie der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie absehbar, die bis Mitte des Jahres in nationales Recht umzusetzen sind.

Erdgas ist in Stuttgart mit einem Anteil von 61 % der dominierende Energieträger beim Heizen. Viele Menschen, insb. Mieter*innen, sind den Entwicklungen wehrlos ausgesetzt. Für viele Haushalte stellen die Heizkosten bereits eine „zweite Miete“ dar. Das EBZ wies zuletzt auf die Entwicklung hin: Bei einer 70qm-Wohnung stiegen die Heizkosten mit Gas zwischen 2021 und 2025 um 60%, und ab 2029 wird sich diese Entwicklung weiter verschärfen. Allein die Gasnetznutzungsentgelte könnten bis 2044 um den Faktor 16 steigen, prognostizieren Expert*innen von Agora Energiewende. Hinzu kommen die CO2-Steuer sowie starke Preisschwankungen durch geopolitische Konflikte und durch den verstärkten Rückgriff auf teures Fracking-LNG.

Stuttgart muss mit Blick auf den Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität 2035, über den kommunalen Wärmeplan, und mit den städtischen Töchtern SWS, Netze sowie dem EBZ wirksam gegensteuern, um Mensch und Klima zu schützen. Hierzu erwarten wir zeitnah Vorschläge der Verwaltung.

Gezeichnet:

Christoph Ozasek, Ina Schumann, Thorsten Puttenat