1454/2025 | Doppelhaushalt: Essbare Stadt Stuttgart: Verstetigung des Projektes in Hedelfingen

Wir beantragen:

1. Für die Verstetigung der „Essbaren Stadt – Kleine Wildnis Hedelfingen“ wird dem Verein „Netzwerk Ökologische Gesellschaft e. V.“ weiterhin ab dem Jahr 2027 eine jährliche Förderung für Personal- und Sachkosten in Höhe von 60.000 Euro genehmigt.

2. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt stellt dem Gemeinderat in der 1. Lesung dar, welche finanzielle Entscheidungen getroffen werden müssen, um die Finanzierung des Projektes bis zum 30.09.2027 sicherzustellen bzw. um die Verstetigung des Projektes über den 30.09.2027 hinaus sicherzustellen.

Begründung:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat über den Haushaltsantrag Nr. 5059/2023 beschlossen, das Modellprojekt „Essbare Stadt – Kleine Wildnis Hedelfingen“ des Vereins Netzwerk Ökologische Gesellschaft e.V. über drei Jahre mit Personal- und Sachmitteln zu fördern, da es einen Mehrwert für die Zivilgesellschaft sowie die Artenvielfalt in Hedelfingen schafft. Der Bezirksbeirat Hedelfingen unterstützt das Projekt.

Ziel der „Essbare Stadt – Kleine Wildnis Hedelfingen“ ist, dass neben den klassischen Pflanzungen in städtischen Flächen auch essbare Pflanzen in Form von Kräutern, Gemüse oder Obst gepflanzt werden, die von der Stadtgesellschaft genutzt und geerntet werden dürfen. Durch gemeinschaftliche Aktionen soll das zivilgesellschaftliche Engagement und die Vernetzung der Nachbarschaften vor Ort gefördert werden. Gleichzeitig soll ein Bewusstsein für nachhaltiges Gärtnern und für die Verwertung von essbarem Grün geschaffen werden. Das Projekt wird im Rahmen einer Evaluation durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt begleitet.

Von einer erfolgreichen Evaluation ist Stand heute bereits auszugehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Initiative unter erschwerten Bedingungen arbeitet, da die Stadtverwaltung selbst der „Essbaren Stadt – Kleine Wildnis Hedelfingen“ Stand September 2025 trotz gemeinderätlichem Beschluss noch keine Flächen für die Essbare Stadt überlassen konnte. Das hat die Kleine Wildnis nicht davon abgehalten, proaktiv tätig zu werden. Sie hat die Zivilgesellschaft mit regionalen Gärtnereien vernetzt, in Zusammenarbeit mit Kirchen, der Stadtbibliothek und der LBBW gemeinsame Beetflächen für die Hedelfinger Nachbarschaft angelegt und die Zivilgesellschaft zu gemeinsamen Ernteeinsätzen auf Streuobstwiesen eingeladen. Dabei wurden auch Kooperationen mit Schulen und Kitas eingegangen. Positive Nebeneffekte sind, dass die Beetpflege von der Zivilgesellschaft auch damit verbunden wird, Müll im öffentlichen Raum zu beseitigen. Insgesamt stärkt die „Essbare Stadt“ Demokratie in unserer Stadt, indem Nachbarschaften vernetzt werden und so Menschen aus der Einsamkeit geholfen wird.

Hervorzuheben ist, dass die Kleine Wildnis bereits heute federführend Wissenstransfer und Vernetzung für Initiativen in anderen Stadtbezirken, die unter dem zivilgesellschaftlichen Dach „Essbare Region Stuttgart“ Nachbarschaftsprojekte aufbauen, übernimmt. Wenn eine Förderung der Weiterfinanzierung der „Essbaren Stadt – Kleine Wildnis Hedelfingen“ nicht gewährt wird, besteht die Gefahr, dass die zivilgesellschaftlichen Strukturen von Nachbarschaftsgartenprojekten in Stuttgart nicht in der jetzigen Form gehalten werden können. Im Verhältnis zu anderen Themenbereichen werden Garten-Initiativen über den städtischen Haushalt nur mit einem minimalen Betrag gefördert. Wenn selbst diese Basisgelder gestrichen werden, ist die Zukunft entsprechender Projekte trotz dem erwiesenen zivilgesellschaftlichen Nutzen komplett ungewiss.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik eine Finanzierung der „Essbaren Stadt – Kleine Wildnis Hedelfingen“ mit Projektstart Oktober 2024 bis September 2027 genehmigt. Damit das Projekt jedoch nicht vorzeigt am 31.12.2026 endet, müssen noch 45.000 € in das Haushaltsjahr 2027 eingestellt werden. Für die Verstetigung des Projektes müssen ab 2027 jährlich 60.000 € in den Haushalt eingestellt werden. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird gebeten, in der 1. Lesung dem Gemeinderat eine Übersicht darzulegen, welche Entscheidungen des Gemeinderates notwendig sind, um eine Finanzierung bis zum 30.09.2027 bzw. eine verstetigte Förderung des Projektes über den 30.09.2027 hinaus sicherzustellen.

Stellungnahme: