Wir beantragen:

Die Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH erhält für die Psychosoziale Suchtberatungsstelle jährlich eine Förderung in Höhe von 50.000 €. Die Streichung dieser Mittel im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird abgelehnt.

Begründung:

Zur Sicherstellung der Psychosozialen Suchtberatungsstelle des Blauen Kreuzes ist eine jährliche kommunale Förderung in Höhe von 50.000 € notwendig. Ohne diese städtische Förderung kann die Suchtberatungsstelle nicht aufrechterhalten werden. Diese ist jedoch weiterhin für Suchtgefährdete und Suchtkranke notwendig, wie Fallzahlensteigerungen um mehr als 50% in den letzten Jahren aufzeigen.

Gezeichnet:Ina Schumann, Christoph Ozasek, Thorsten Puttenat