Wir beantragen:
Die „Pauschale Stuttgart Rosenstein“ mit den Haushaltsansätzen 2026 (3.000 T€) und 2027 (3.000 T€) wird in den Jahren 2026 und 2027 im EHH nicht realisiert. Über die Pauschale ist stattdessen im Doppelhaushalt 2028/2029 zu beraten.
Begründung:
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung müssen Haushaltspositionen eingespart werden, um einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können. Hierfür kommen insbesondere Haushaltspositionen in Frage, deren Entscheidung in den Doppelhaushalt 2028/2029 geschoben werden kann.
Aus Sicht unserer Gruppierung PULS ist es nicht realistisch, dass der Stuttgarter Tiefbahnhof bereits im Jahre 2027 voll in Betrieb genommen werden kann. Aktuelle Presseberichte weisen darauf hin, dass zum Beispiel Fluchttunnel für S21 neu geplant werden müssen. Entsprechende Planänderungen haben bereits in der Vergangenheit bei S21 und ähnlichen Großprojekten in Deutschland zu weiteren Verzögerungen in der Fertigstellung geführt.
Da die Realisierung des Rosensteinviertels von einem voll funktionsfähigen Tiefbahnhof S21 abhängt, ist es daher angebracht, die Entscheidung über die im Haushaltsentwurf eingestellten Haushaltsmittel „Pauschale Stuttgart Rosenstein“ in Höhe von 6.000.000 € für die Planung Städtebau, Schule, sonstiger Hochbau und Gala-Bau im Rosensteinviertel auf die Haushaltsplanungen 2028/2029 zu verschieben.
Eine Entscheidung über diese Mittel im Doppelhaushalt 26/27 kann auch deshalb von den Gemeinderäten nicht seriös getroffen werden, da die Verwaltung dem Gemeinderat bis zum heutigen Tage keine Gesamtkostenschätzung zu Stuttgart Rosenstein zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt hat und somit die Gemeinderäte zum jetzigen Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit der im Haushaltsentwurf eingestellten Gelder nicht abschließend prüfen können.
Gezeichnet:
Christoph Ozasek, Thorsten Puttenat, Ina Schumann
