1456/2025 | Doppelhaushalt: Haushaltssicherungsmaßnahme: Anheben des Einnahmebudgets für Bewohnerparken

Wir beantragen:

Das Haushaltseinnahmebudget „Kontengruppe 330 Öffentlich-rechtliche Entgelte“ des Teilhaushaltes 320 wird für die Jahre 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 um 5.000 T€ auf 14.661 T€ erhöht.

Begründung:

Zur Verbesserung der Ertragslage und Haushaltssicherung sind Einnahmebudgets in Teilhaushalten zu erhöhen, um einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt sicherzustellen.

Die Festlegung von Einnahmeansätzen fällt im Rahmen der Haushaltssatzung unter die Kompetenz des Gemeinderates gemäß § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (Haushaltshoheit des Gemeinderates).

Stuttgart hat im Vergleich zu anderen Großstädten in Baden-Württemberg Stand heute die niedrigsten Gebühren für das Bewohnerparken. In Stuttgart zahlt man hierfür jährlich aktuell eine Gebühr in Höhe von 30,90 €, während man in Esslingen 150 €, in Karlsruhe 180 € und in Ulm 200 € für einen Anwohnerparkausweis zahlt. Laut dem Haushaltsentwurf der Verwaltung soll die Gebühr für das Bewohnerparken in Stuttgart ab 01.01.2027 auf 55,00 € jährlich steigen.

Das zugrundeliegende Haushaltseinnahmebudget im Amt für öffentliche Ordnung (Kontengruppe 330: Öffentlich-rechtliche Entgelte) in Höhe von 9.661 T€ in 2026 und 2027 ist nicht ausreichend, um einen genehmigungsfähigen Haushalt verabschieden zu können. Wir beantragen daher, die Haushaltspositionen ab dem Jahr 2026 um 5.000 T€ auf 14.661 T€ zu erhöhen. Die Erhöhung berücksichtigt die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, die Einnahmen aus Verwaltungsgebühren im Bereich des Bewohnerparkens zu steigern.

Der Verwaltung wird mit einem entsprechenden Haushaltseinnahmebudgetansatz vom Gemeinderat das Ziel auferlegt, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen im Bewohnerparken unter Wahrung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu ergreifen, um das aufgestellte Haushaltsziel zu erreichen.

Stellungnahme: