Wir beantragen:
1. Die Verwaltung legt in der 1. Lesung dar, welche Kostenpositionen in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 für die Opernsanierung eingestellt sind, die nicht die Sicherstellung des laufenden Betriebes betreffen.
2. Diese Kostenpositionen zur Opernsanierung sollen in den Jahren 2026 und 2027 nicht im FHH realisiert werden und eine Entscheidung in den Doppelhaushalt 2028/2029 verschoben werden.
Begründung:
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung müssen bestimmte Haushaltspositionen eingespart werden, um einen genehmigungsfähigen Haushalt sicherzustellen. Hierfür kommen insbesondere Haushaltspositionen in Frage, deren Entscheidung in den Doppelhaushalt 2028/2029 geschoben werden kann oder sollte.
Das Land Baden-Württemberg trägt anteilig Kosten an der Opernsanierung der Württembergischen Staatstheater. In welcher Form und Höhe diese Kostentragung des Landes erfolgt, ist aber zum heutigen Stand nicht abschließend geklärt, da diese Entscheidung maßgeblich durch die Landestagswahl 2026 und die anschließende Bildung der Landesregierung beeinflusst wird.
Wenn die Stadt Stuttgart nun voreilige Entscheidungen zur Opernsanierung trifft, insbesondere finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten eingeht, besteht das erhebliche Risiko, dass man Finanzverpflichtungen eingeht, die aufgrund einer ggf. abgeänderten Entscheidung des Landes Baden-Württemberg zur Opernsanierung nicht zu halten sind.
Eine seriöse Entscheidung über die Finanzmittel zur Opernsanierung kann daher erst im Doppelhaushalt 28/29 getroffen werden, wenn der Stadt Stuttgart final bekannt ist, in welcher Form und mit welchen Summen das Land Baden-Württemberg bereit ist, in die Opernsanierung zu investieren.
