interfraktioneller Antrag von SPD/Volt, Die Grünen, Die Linke/SÖS, PULS und Tierschutzpartei
Wir beantragen,
die Beschlussanträge in der Vorlage 0086/2024 BV folgendermaßen abzuändern:
- Die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und Einrichtungen im Schulkindbereich werden ermächtigt, abweichend von Protokollerklärung Nr. 9 zu Ziff. XXIV Entgeltordnung zum TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst), die Herabgruppierungen bei Leitungen und Stellvertretungen wegen Unterschreitung der Kinderzahlen bis zum 31. Dezember 2026 auszusetzen.
- Bei Neueinstellungen wird ebenso befristet bis zum 31. Dezember 2026 die bisherige Eingruppierung zugrunde gelegt.
- Die Verwaltung berichtet im Herbst 2026 über die Erfahrungen mit dieser Regelung und unterbreitet einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
Begründung:
Die vorgeschlagene Regelung zur Eingruppierung von Leitungen und Stellvertretungen in Tageseinrichtungen für Kinder stellt zwar eine Verbesserung dar, indem die Toleranzgrenze für die Unterschreitung der Kinderzahlen auf 15 % erhöht wird, doch geht diese Anpassung nicht weit genug. Mit Blick auf die durchschnittliche Auslastung der städtischen Kitas von 83,5% wird schnell deutlich, dass die vorgeschlagene Regelung zu kurz greift, um einen effektiven Schutz vor Herabgruppierungen zu bieten. Es ist vielmehr notwendig, die Herabgruppierung gänzlich auszusetzen, da die einzelnen Leitungskräfte für den strukturellen Fachkräftemangel und die damit verbundenen Schwankungen bei der Belegung nicht verantwortlich sind. Einzelne Leitungskräfte haben keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von qualifizierten Fachkräften und können die Belegung ihrer Einrichtungen daher nur bedingt steuern. Daher ist es ungerecht, Leitungen und Stellvertretungen für diese strukturellen Defizite mit einer Herabgruppierung zu bestrafen. Allein beim städtischen Träger in Stuttgart sind voraussichtlich 58 Personen bis 2026 von einer Herabgruppierung bedroht. Diese Zahl verdeutlicht, dass das Problem systematisch ist und nicht auf individuelle Leistungsdefizite zurückgeführt werden kann. Eine Herabgruppierung dieser Fachkräfte würde nicht nur ihre finanzielle Situation verschlechtern, sondern auch das Personal weiter demotivieren, was in Zeiten des Fachkräftemangels kontraproduktiv ist. Es besteht die Gefahr, dass diese erfahrenen Leitungskräfte die Stelle wechseln, was die Situation für die Einrichtungen weiter verschärfen würde. Auch bei Neueinstellungen muss sichergestellt werden, dass die Leitungspositionen attraktiv bleiben. Der finanzielle Anreiz, sich in einer herausfordernden Einrichtung zu engagieren, darf nicht durch niedrigere Eingruppierungen reduziert werden. Gerade in Kitas, die mit besonderen Herausforderungen wie Personalmangel oder hoher Fluktuation zu kämpfen haben, ist eine stabile Leitung von entscheidender Bedeutung. Die neue Regelung sollte daher nicht nur für bestehende Beschäftigte, sondern auch für Neueinstellungen gelten, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu halten.
