Wir beantragen:
Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 06.05.2025 zu folgenden Punkten:
- Inwieweit wird die Umsetzung des Bebauungsplans “Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Leonhardsviertel (Stgt 265.6)” durch die Neuregelung des §76 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung von 2024/2025 beeinträchtigt, insbesondere hinsichtlich der Untersagung bestehender Nutzungen (Bordelle, bordellartige Betriebe, Wettbüros, Spielhallen), die keine formelle Baugenehmigung vorweisen können?
- Welche rechtlichen und tatsächlichen Handlungsspielräume bestehen nach Inkrafttreten der neuen LBO für die Stadt, um diese Nutzungen zu untersagen oder aufzulösen, insbesondere vor dem Hintergrund des materiellen Bestandsschutzes und der bisherigen Duldungspraxis?
- Welche Strategien prüft die Verwaltung, um die Ziele des Bebauungsplans trotz der neuen landesrechtlichen Rahmenbedingungen durchzusetzen (z.B. städtebauliche Verträge, Aufkauf, Entschädigungslösungen, Nutzungsänderungsförderung)?
Begründung:
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2024 wurde ein klarer städtebaulicher Richtungsentscheid getroffen: Die zukünftige Entwicklung des Leonhardsviertels soll ohne Bordelle, Wettbüros und vergleichbare Vergnügungsstätten erfolgen. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans wurde der planungsrechtliche Rahmen dafür geschaffen.
Die vom Landtag Baden-Württemberg beschlossene Reform der Landesbauordnung 2024 – insbesondere die Kodifizierung eines materiellen Bestandsschutzes in §76 LBO – erschwert nun die Durchsetzung dieses Ziels erheblich. Anders als bisherige Rechtsprechung (VGH Mannheim 2020) erlaubt der neue §76 eine dauerhafte Duldung auch solcher baulicher Nutzungen, für die nie eine formelle Baugenehmigung vorlag, sofern sie nach damaliger Rechtslage genehmigungsfähig gewesen wären. Das konterkariert das Vorgehen der Stadt, über das Fehlen einer formellen Genehmigung gegen bestehende Bordelle vorzugehen.
Angesichts des erheblichen planerischen und finanziellen Aufwands der letzten zwölf Jahre und der stadtpolitischen Bedeutung des Themas ist eine umfassende Einschätzung der juristischen und strategischen Situation durch die Verwaltung notwendig.
