Wir beantragen:
1. Die Stadt Stuttgart führt zum 01.07.2026 die Bettensteuer (Übernachtungssteuer) in der 2019 vom Gemeinderat beschlossen Form ein.
2. Die Verwaltung stellt in der 1. Lesung die erforderlichen Mehrbedarfe an Stellen und Sachmitteln dar.
Begründung:
Die im Rahmen der Doppelhaushaltsverhandlungen 2021/2022 beschlossene Bettensteuer für private Übernachtungen wurde Pandemie-bedingt nicht erhoben. Angesichts der starken Erholung im Gastgewerbe entfällt der Begründungszusammenhang für die Aussetzung. Sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 sind die Übernachtungen in der Tourismusregion Stuttgart (fünf Landkreise und Landeshauptstadt Stuttgart) prozentual stark gestiegen. Stuttgart verzeichnete im Jahr 2024 mit 4.653.227 Übernachtungen das beste Tourismusjahr aller Zeiten.
Mit dem „Haus des Tourismus“, dessen Kosten massiv gestiegen sind, und weiteren Maßnahmen zur Attraktivierung des Städtetourismus (wie der StuttCard) werden erhebliche Mittel für das Tourismusmarketing aufgewendet.
Mit der Bettensteuer beteiligen wir das Gastgewerbe mit einer geringen Abgabe an diesen finanziellen Lasten. Anhand der 2019 beschlossenen Form rechnen wir mit jährlichen Steuereinnahmen in Höhe von 10 Millionen Euro.
