Wir beantragen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Landesmobilitätsgesetzes Baden-Württemberg und der SSB-Strategie aus 2023, den Mobilitätspass in Form eines Kfz-Halter*innenbeitrags i.H.v. 35 Euro monatlich mit Sozialkomponente in Form von Befreiungen und Ermäßigungen umzusetzen, und hierzu zeitnah einen Förderantrag beim Land Baden-Württemberg einzureichen. Ziel ist die Einführung des Mobilitätspasses im Jahr 2027.
2. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen i.H.v. 1,7 Mio Euro p.a. sowie die erwartbaren Einnahmen für den Stadthaushalt i.H.v. 39 Mio Euro p.a. sowie die unmittelbare Entlastungswirkung für den Stadthaushalt durch Mehreinnahmen der SSB i.H.v. 20 Mio Euro p.a. werden in die Mittelfristige Finanzplanung eingestellt.
Begründung:
Mit dem Inkrafttreten des Landesmobilitätsgesetzes haben Kommunen in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auf freiwilliger Basis eine Abgabe in Form eines wiederkehrenden Beitrags zu erheben, die einen Mobilitätspass finanziert. Dieses neue, kommunale Finanzierungsinstrument für den Ausbau und für Verbesserungen des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein wichtiger Baustein für einen starken kommunalen ÖPNV und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und einer nachhaltigen Mobilität.
Das Jahresdefizit der SSB wird in den kommenden Jahren auf 200 Mio Euro p.a. ansteigen, was den Stadthaushalt nachhaltig stark belastet, da eine Deckung des Defizits über die SVV nicht mehr gewährleistet ist. Es ist offensichtlich, dass die Finanzierung durch die ÖPNV-Nutzer*innen und die Stadt Stuttgart an ihre Grenzen kommt. Das Erreichen der strategischen Unternehmensziele der SSB sowie der Ziele zur Verkehrsverlagung auf den Umweltverbund im Klimamobilitätsplan der Stadt muss mit höchster Priorität weiterverfolgt werden. Hierzu kann der Mobilitätspass als neue Finanzierungssäule einen wesentlichen Beitrag zur fairen Lastenverteilung durch Drittnutzer leisten. Die Variante eines Kfz-Halter*innenbeitrags ist hierbei als Vorzugsvariante zu betrachten, da sie überörtliche Einpendlerverkehre, die einen wesentlichen Anteil der Kfz-Mobilitätsströme ausmachen, mit abbildet. So entstehen Anreize zur Nutzung des ÖPNV/SPNV im VVS, was erhebliche Mehreinnahmen erzeugen wird. In der Abschlussdokumentation (vgl. civity 2023) wird bei 218.000 Abgabepflichtigen natürlichen und juristischen Personen mit einem jährlichen Gesamt-Netto-Erlöspotential von bis zu 39 Millionen Euro p.a. für den Stadtkreis Stuttgart sowie in Form von Zusatzeinnahmen i.H.v. 20 Mio Euro p.a. für die SSB gerechnet, während dem Aufwendungen 1,7 Mio Euro p.a. entgegenstehen.
Kfz-Halter:innen leisten damit einen Beitrag zur Verbesserung des klimafreundlichen ÖPNV. Im Gegenzug bekommen sie ein Mobilitätsguthaben. Dabei gilt: Halter*innen von Fahrzeugen, die Aufgaben im allgemeinen öffentlichen Interesse wahrnehmen (wie etwa Straßenreinigung, Feuerwehr oder Linienbusse) müssen keine Abgabe zahlen. Zusätzlich können Kommunen für gewisse Fälle weitere Befreiungen oder Ermäßigungen vorsehen, was die Sozialverträglichkeit garantiert. So sind ausschließlich volljährige Personen oder juristische Personen zur Zahlung verpflichtet. Die Stadt erhält das nicht abgerufene Mobilitätsguthaben der Kfz-Nutzer*innen, die ihre Ansprüche verfallen lassen, während die SSB durch deutlich mehr Abonnements direkt Einnahmen generiert.
