1446/2025 | Doppelhaushalt: Eine mobile Gartenwerkstatt für ein begrüntes Stuttgart

Wir beantragen:

 1. Im Haushalt werden Mittel in Höhe von 30.000 € für Anschaffungskosten sowie 10.000 € für Materialkosten eingestellt.

2. Im Stellenplan wird eine auf zwei Jahre befristete 0,5-Planstelle „Fachkraft Mobile Gartenwerkstatt“ mit KW-Vermerk geschaffen.

Begründung:

Bei der diesjährigen Kinderversammlung wurde die Idee entwickelt, dass die Stadt Stuttgart eine mobile Gartenwerkstatt nach Art des Spielmobils „Mobifant“ konzipiert und betreibt. Ein Kleintransporter mit Gartenmaterialien könnte demnach verschiedene Orte in Stuttgart anfahren, um Kindern und Eltern Wissen über Pflanzen und das Gärtnern zu vermitteln.

Die Koordinierungsstelle Urbanes Grün befürwortet den Vorschlag einer mobilen Gartenwerkstatt. Über den direkten Bezug zu Pflanzen und die Möglichkeit selbst aktiv zu werden sowie durch die vielfältige Möglichkeit der Beratung kann das Interesse an mehr Grün, besonders bei Kindern, gesteigert und wichtige Tipps zum Umgang mit Pflanzen gegeben werden (GRDrs 127/2024 AN-BEA01).

Egal ob Baumpatenschaften, Blühstreifen, Urban Gardening oder Essbare-Stadt-Initiativen, viele Menschen in Stuttgart wollen ihre Stadtteile grün gestalten und für Grünflächen Verantwortung übernehmen. Die Fachkraft der mobilen Gartenwerkstatt könnte diesen Personen zukünftig laufend Wissen und Fähigkeiten vermitteln, so dass die Grünpflege des Garten-, Friedhofs- und Forstamt dauerhaft durch zivilgesellschaftliches Engagement entlastet werden kann. Ebenso kann die Fachkraft Bürger*innen direkt vor Ort über Förderprogramme des Urbanen Grüns und die Möglichkeiten von Grünflächen- und Baumpatenschaften informieren.

Die Konzeption der mobilen Gartenwerkstatt soll durch die Koordinierungsstelle Urbanes Grün in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Essbare Stadt gestaltet werden mit dem Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern.

Für einen zweijährigen Projektzeitraum soll eine mobile Gartenwerkstatt mit Mitteln in Höhe von 40.000 € finanziert und einer 50%-Fachkraftstelle besetzt werden. Die zuständigen Ämter nehmen in der 1. Lesung zur notwendigen Eingruppierung der Stelle Stellung.

Stellungnahme: