Wir beantragen:
1. Das EBZ erhält ab 2026ff weiterhin einen Sonderzuschuss in Höhe von 80.000 Euro p.a. zur dauerhaften Finanzierung einer Beratungsstelle für „Serielle Sanierung“, der Dokumentation entsprechender Pilotvorhaben in Stuttgart sowie zur Förderung der Vernetzung von Firmen, Gewerken und Hochschulen.
2. Die Verwaltung legt in der 1. Lesung dar, inwieweit genehmigte Haushaltsmittel des Doppelhaushaltes 2024/2025 bis zum 31.12.2025 nicht vollständig abgeflossen sind und in welcher Höhe diese Mittel in den Doppelhaushalt 2026/2027 übertragen werden können.
Begründung:
Das sogenannte „Energiesprong-Prinzip“ kommt aus den Niederlanden und steht für serielles Sanieren mit vorgefertigten Elementen auf einem „NetZero-Standard“ oder Null-Energie-Standard. Bei der Methode werden die zu sanierenden Gebäude zunächst per 3-D-Scan erfasst, sodass die Fassaden- und Solardachelemente inklusive der damit verbundenen Anlagentechnik (z.B. Wärmepumpenmodule) sowie Fenster und Dämmteile, die eingebaut werden sollen, millimetergenau vorgefertigt werden können. Auf der Baustelle lassen sie sich dann schnell montieren und ermöglichen oftmals eine Sanierung im bewohnten Zustand. Die energetische Sanierung findet im Gegensatz dazu bisher mit einem hohen Anteil handwerklicher Arbeit auf der Baustelle statt und verursacht dadurch meist mehrmonatige Bauzeiten sowie Einschränkungen durch Baustelleneinrichtungen, Wirtschaftsverkehr sowie negative Effekte auf das umliegende Quartier, in Form von Lärm und Staub.
Insbesondere für die Wohnungswirtschaft und den Geschosswohnungsbau ist der Ansatz sowohl ökonomisch sinnvoll als auch ökologisch vorteilhaft, da eine multifunktionale Gebäudehaut aus einer Hand hergestellt wird, Gewerbe eng zusammenarbeiten und auf der Basis modernster bautechnologischer Verfahren ein hoher Energiestandard mit standardisierten Komponenten erreicht werden kann. Hierbei besteht auch die Chance, vollständig kreislauffähige Bauteile einzusetzen.
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft „GEWOBAU“ aus Erlangen saniert gegenwärtig 6.000
Wohneinheiten nach dem „Energiesprong-Ansatz“ und wird hierbei von der DENA betreut. Flankiert wird das Serielle Sanieren vom gleichnamigen Bundesförderprogramm beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie aktuell einem laufenden Förderprogramm des Landes beim KIT. Je nach Ambitionsniveau der Sanierung werden bei letzterem Vorhaben mit bis zu 220 Euro je m² gefördert, zuwendungsberechtigt ist die Bauherrschaft als Investitionsträger. 2025 wurde durch die SWSG im Fasanenhof mit einem Invest i.H.v. 4,5 Mio Euro eine serielle Sanierung an einem viergeschossigen Gebäude aus dem Jahr 1967 durchgeführt, ohne dass hierbei die 24 Mietparteien ausziehen mussten. Hier zeigt sich der Vorteil des Sanierungsprinzips.
Der Sonderzuschuss für das EBZ wurde erstmals im Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen und soll nun verstetigt werden.
