Wir beantragen:
Wir beantragen die folgenden Kürzungen im „Deckungsring Kultur“:
1. Freie Kunstschule Stuttgart e. V.: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 257,7 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
2. Performance Electrics gGmbH: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 10 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
3. Mietzuschüsse Atelierförderung: 33% Kürzung der Mittel in Höhe von 53,3 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
4. Jurierter Förderfonds Bildende Kunst/Medienkunst: 33% Kürzung der Mittel in Höhe von 45,7 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
5. Instandsetzungszuschüsse Atelierförderung: 50% Kürzung der Mittel in Höhe von 7,1 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
6. Jurykosten Bildende Kunst/Medienkunst: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 4,8 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
7. Unterhaltung von Kunstwerken: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 13 T€ in den Jahren 2026 und 2027 (Neuer Vorschlag: Restaurierung städtischer Kunstwerke im öffentlichen Raum).
8. Freie Tanz- und Theaterszene gUG: 20% Kürzung der Gesamtmittel in Höhe von 52,8 T€ in den Jahren 2026 und 2027 (Kürzung der Mittel für eigene Projekte und Veranstaltungen).
9. Eurythmeum e. V.: 33% Kürzung der Mittel in Höhe von 27,2 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
10. Jurierter Förderfonds Theater und Tanz: 33% Kürzung der Mittel in Höhe von 198 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
11. Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung: 25% Kürzung der Mittel in Höhe von 65 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
12. Projektmittel Kultur am Nachmittag: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 75 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
13. Projektmittel Amateurtheater: 33% Kürzung der Mittel in Höhe von 4 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
14. Förderfonds Film: 50% Kürzung der Mittel in Höhe von 24,6 T€ in den Jahren 2026 und 2027
15. Internationaler Kulturaustausch: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 23,2 T€ in den Jahren 2026 und 2027
16. Institut Francais Stuttgart – Kulturprojekte: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 15 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
17. Jurierter Förderfonds Interkultur: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 71,5 T€ in den Jahren 2026 und 2027
18. Kulturelle Einzelveranstaltungen Interkultur: 50% Streichung der Mittel in Höhe von 31,1 T€ in den Jahren 2026 und 2027 (Neuer Vorschlag: Förderfonds Kulturelle Teilhabe).
19. Innofonds Kulturelle Bildung: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 99 T€ in den Jahren 2026 und 2027 (Neuer Vorschlag: Förderfonds Kulturelle Teilhabe).
20. Stuttgarter Symposion – Publikationen: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 1,8 T€.
21. Projektmittel Medienkunst: 33% Kürzung der Mittel in Höhe von 3,3 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
22. LitSpaz – Literatur-Spaziergänge Hahn, Kusiek & Laing: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 4,8 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
23. Jurierter Förderfonds Literatur und Philosophie: 50% Kürzung der Mittel in Höhe von 53 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
24. Sonstige Projektförderung Literatur + Philosophie: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 4,1 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
25. Hannsmann-Poethen-Literaturstipendium: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 17,5 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
26. Cotta-Literatur- und Übersetzerpreis: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 14 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
27. Literaturstipendium (jährlich): Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 3,6 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
28. Musik Podium Stuttgart e. V.: 33% Kürzung der Mittel in Höhe von 110,9 T€ in den Jahren 2026 und 2027
29. Hotel Central: 15% Kürzung der Mittel in Höhe von 7,5 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
30. Pop Büro Region Stuttgart, Pop-Produktionsstipendien: 33% Kürzung der Mittel in Höhe von 11,5 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
31. LiedKunst KunstLied e. V.: 20% Kürzung der Mittel in Höhe von 5 T€ in Jahren 2026 und 2027.
32. Veranstaltungsreihe „radioSchauen“: 50% Kürzung der Mittel in Höhe von 9,2 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
33. Beteiligung an der Verleihung des Jazz Preises BW: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 2 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
34. Jurierter Förderfonds Musik: 33% Kürzung der Mittel in Höhe von 57,2 T€ in den Jahren 2026 und 2027
35. Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart: 50% Kürzung der Mittel in Höhe von 20 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
36. Förderfonds Kulturelle Zwischennutzung: 20% Kürzung der Mittel in Höhe von 10 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
37. Projektförderung Soziokultur: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 5,7 T€ in den Jahren 2026 und 2027 (Neuer Vorschlag: Förderfonds Kulturelle Teilhabe).
38. Stuttgarter Modell für Ausstellungshonorare: 50% Kürzung der Mittel in Höhe von 105 T€ in den Jahren 2026 und 2027
39. Erhöhung Juryhonorare, Einf. Mentor*innenmodell: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 42,5 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
40. Jubiläumsausgaben: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 10 T€ in den Jahren 2026 und 2027.
41. Entwicklungstreiber für Kultur: Komplette Streichung der Mittel in Höhe von 110 T€ in den Jahren 2026 und 2027 (Neuer Vorschlag: Förderfonds Kulturelle Teilhabe).
Begründung:
Um einen genehmigungsfähigen Haushalt sicherzustellen, beantragen wir die Streichung bzw. Kürzung der oben genannten Haushaltsansätze. Diese Kürzungen sind auch notwendig, um eine Reihe von auslaufenden Förderungen von Kultureinrichtungen fortsetzen zu können, da diese Einrichtungen eine wichtige Bereicherung der Stuttgarter Kulturlandschaft darstellen.
zu 8.: Die Freie Tanz- und Theaterszene leidet unter Raummangel für Aufführungen und Proben. Wir wünschen uns einen moderierten Prozess zwischen Kulturamt, der Freien Tanz- und Theaterszene sowie der Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater, der bessere Synergieeffekte ausloten soll. Dabei soll das Ziel verfolgt werden, dass die von der Stadt geförderten Privattheater Slots in ihren Häusern für Aufführungen und Proben der Freien Szene anbieten.
zu 38.: Das bisherige Modellprojekt für Ausstellungshonorare wird weiterentwickelt und an den Bedarf angepasst. Hierbei ist elementar, dass insbesondere kleine Institutionen mit einer institutionellen Förderung, die für eine angemessene Vergütung der ausstellenden Künstler*innen nicht auskömmlich ist, künftig bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Mitteln Vorrang erhalten.
