Wir beantragen:
1. Der Haushaltsposten „Restaurierung städtischer Kunstwerke im öffentlichen Raum“ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (50 T€) und 2027 (50 T€) in den EHH aufgenommen.
2. Der Haushaltsposten „Förderfonds Kulturelle Teilhabe“ wird mit folgenden Haushaltsansätzen 2026 (100 T€) und 2027 (100 T€) in den EHH aufgenommen.
Begründung:
Die oben aufgeführten Vorschläge sind für die Kulturlandschaft unserer Stadt von hoher Bedeutung und sollen in den Haushalt 2026/2027 bzw. die Finanzplanung aufgenommen werden.
zu 1: Anstelle der bisherigen Position „Unterhaltung von Kunstwerken“ beantragen wir die Schaffung der neuen Position „Restaurierung städtischer Kunstwerke im öffentlichen Raum“ mit einem jährlichen Förderbetrag von 50 T€. Die Notwendigkeit dafür begründet sich aus der GRDrs 1099/2025 (Kunst im öffentlichen Raum – Erfolge, Wirkung und Perspektiven), wonach von 65 restaurierungsbedürftigen Kunstobjekten im Eigentum der Stadt bisher 45 unberücksichtigt geblieben sind, weshalb diese Arbeit mit dem beantragten Etat fortgesetzt werden soll.
zu 2: In diesem ebenfalls neu geschaffenen Förderfonds sollen künftig auf Vorschlag des Kulturamtes die bisher im Deckungsring enthaltenen Positionen „Jurierter Förderfonds Interkultur“, „Innofonds Kulturelle Bildung“, „Projektförderung Soziokultur“ und „Entwicklungs-treiber für Kultur“ zusammengeführt werden. Wir folgen diesem Vorschlag, streichen deshalb die jeweiligen bisherigen Beträge und beantragen die für diesen neuen Förderfonds notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 100 T€ p.a..
