Wir beantragen:
Die Verwaltung nimmt im Unterausschuss Konzessionsvergabe zu folgenden Fragen Stellung:
1. Die Verwaltung stellt dar, inwiefern die im § 1 Energiewirtschaftsgesetz genannten Vergabekriterien in eine Bewertungssystematik übergehen können und wie sie in einem bepunkteten Zielmodell gewichtet werden.
2. Die Verwaltung stellt dar, wie das Kriterium der Effizienz nach § 1 EnWG im Sinne eines rationalen Energieeinsatzes in das Zielmodell eingeht und ob über dieses Bewertungskriterium
a. perspektivisch die Absenkung der Systemtemperatur des ineffizienten 130°C-Hochtemperaturfernwärmenetzes herbeigeführt werden kann sowie
b. Kapazitäten für weitere Großwärmespeicher in die Bewertung eingehen können.
3. Die Verwaltung stellt dar, wie das Kriterium der Treibhausgasneutralität nach § 1 EnWG als Kriterium ausformuliert werden kann, um verbindlich und ggf. in Stufen den Ausschluss fossiler Wärmeeinspeisung aus Erdgas- und Müllheizkraftwerken sicherzustellen.
4. Die Verwaltung stellt dar, welche ergänzenden Vergabekriterien zu den in § 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) genannten im Rahmen des Verfahrens rechtlich begründbar sind. Hierzu bitten wir darum, folgende Kriterien zu prüfen:
a. Innovation und Zukunftsfähigkeit (i.V. m. Sektorkopplung und Systemresilienz)
b. Transparenz und Diskriminierungsfreiheit (zur Vermeidung eines Monopols)
c. Lokale Wertschöpfung (Regionale Investitionen, Kooperation mit lokalen Akteuren, Investitionspflicht des Konzessionsnehmers)
5. Welche Erkenntnisse konnte die Verwaltung aus der Hinzuziehung des Umweltbundesamts mit seiner spezifischen Expertise bei der Transformation fossiler Hochtemperaturwärmenetze gewinnen, und welche Empfehlungen wurden seitens des Umweltbundesamts für das Vergabeverfahren formuliert?
6. Wie kann in einem Konzessionsvertrag sichergestellt werden, dass ein Konzessionsnehmer im Sinne des Netzzugangsregimes die diskriminierungsfreie Einspeisung von klimaneutraler Wärme aus neuen Erzeugungsanlagen – z.B. über Flusswärmepumpen oder tiefengeothermische Erschließung – zulassen muss?
Begründung:
Das Konzessionsvergabeverfahren zur Fernwärme ist ein strategischer Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität 2035. Es ist im Interesse der Menschen unserer Stadt das Vergabeverfahren so auszugestalten, dass dauerhafte Abhängigkeiten und ein Monopol vermieden werden, öffentliche Interessen gewahrt sind und die Fernwärme preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient, umweltverträglich und treibhausgasneutral bereitgestellt wird.
Hierzu ist es notwendig, dass mit dem Bundeskartellamt und dem Umweltbundesamtes zwei Bundesbehörden mit Expertise beratend einbezogen werden.
Der Einbeziehung der Expertise des Umweltbundesamtes wurde dem Gemeinderat bereits auf Initiative von PULS in 2024 zugesagt. Wir wollen nun erfahren, welche Erkenntnisse die Stadtverwaltung durch diesen Austausch gewinnen konnte. Ferner verlangt die anstehende politisch gewichtige Entscheidung zum Vergabeverfahren, dass der Gemeinderat von der Stadtverwaltung über alle zulässigen Vergabekriterien ergänzend zu § 1 Energiewirtschafts-gesetz transparent informiert wird, damit die bestmögliche Entscheidung für die Stadt getroffen werden kann.
Im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaneutralitätsziele unserer Stadt sollte zudem bei der Vergabe sichergestellt sein, dass künftig lokal verfügbare klimaneutrale Umweltwärmequellen auf Stuttgarter Gemarkung – wie Großwärmepumpen im Neckar und große Wärmespeicher – diskriminierungsfrei in das Fernwärmenetze einspeisen können, um den Anteil klimaschädlicher Wärme aus fossilen Kraftwerken schnellstmöglich zu ersetzen.
Gezeichnet:
Ina Schumann, PULS – Die Stadtisten – Die PARTEI – KLIMALISTE
Christoph Ozasek, PULS – Die Stadtisten – Die PARTEI – KLIMALISTE
Johanna Tiarks, Die Linke SÖS Plus
Hannes Rockenbauch, Die Linke SÖS Plus
