Wir beantragen:
- Die Verwaltung prüft die Übertragung der Parkraumbewirtschaftung städtischer Stellplätze, Parkhäuser und Quartiersgaragen auf die Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH (EDS) bzw. die Stadtwerke Stuttgart und berichtet über die Ergebnisse bis zum Herbst 2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA).
- Dabei wird auch dargestellt, wie künftig größere Parkplatzflächen und Parkierungsanlagen städtischer Gesellschaften gebündelt bewirtschaftet werden können.
- Die Stadt stellt außerdem dar, wo Parkplatzflächen von anderen Ämtern neben dem Tiefbauamt (Liegenschaftsamt, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Schulverwaltungsamt, Feuerwehr, Sportamt) beziehungsweise den Eigenbetrieben (Bäder u.a.) bewirtschaftet bzw. kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird genannt, um wie viele Stellplätze es sich jeweils handelt und zu welchen Konditionen sie vermietet sind.
- Es wird dargelegt, inwieweit die Bündelung von Parkierungsaufgaben bei den EDS bzw. den Stadtwerken umgesetzt werden kann, und hiermit – neben der Parkraumbewirtschaftung – weitere Aufgaben, wie:
a. der Ausbau von befähigten Parkplätzen für Ladepunkte sowie aktive Ladepunkte.
b. der Bau von Mobilitätsstationen bzw. Fahrradgaragen.
c. der Bau von Energiezentralen in Mobility Hubs.
d. der Bau von PV-Anlagen über Parkplatzflächen.
Begründung:
Die Landeshauptstadt Stuttgart verfügt über zahlreiche Parkierungsanlagen in Parkhäusern, Tiefgaragen und weiteren städtischen Liegenschaften und errichtet bei neuen Stadtentwicklungsprojekten zunehmend auch Quartiersgaragen. Nach dem Vorbild des Neckarparks sollen etwa auch im Rosensteinviertel entsprechende Anlagen entstehen.
Bislang erfolgt die Bewirtschaftung über das Tiefbauamt. In vielen anderen Städten ist diese Aufgabe jedoch bei den kommunalen Stadtwerken angesiedelt, die neben der Parkraumbewirtschaftung auch mit weiteren Aufgaben betraut sind.
Gemäß den Ergebnissen des Bürger*innenrats Klima sollten darüber hinaus alle städtischen Flächen bewirtschaftet werden.
Ziel sollte es auch in Stuttgart sein, die Parkraumbewirtschaftung zentral zu bündeln und Synergien zu nutzen. Finanzierungslücken, die dadurch bei den bisher bewirtschaftenden Ämtern entstehen, müssen in geeigneter Art und Weise ausgeglichen werden.
Die Bündelung der Aufgaben bei den Stadtwerken hat darüber hinaus inhaltliche Vorteile:
- Quartiersgaragen und Parkplatzflächen können auch für energetische Infrastruktur genutzt und somit Synergien geschaffen werden. Der Bedarf hierfür nimmt mit dem Ausbau von Wärmenetzen zu. Der Neckarpark zeigt bereits heute beispielhaft dieses Potential.
- Bei einer Bewirtschaftung durch einen Eigenbetrieb wie die Stadtwerke kann die Preisgestaltung stärker betriebswirtschaftlich ausgerichtet werden. Flexible Maßnahmen bei geringer Auslastung oder eine Anpassung der Gebühren an die Inflation werden so erleichtert.
- Der Ausbau von Elektroladeinfrastruktur auf städtischen Flächen kann strategisch gefördert und beschleunigt werden. Zudem ergeben sich potenzielle Erlöspotenziale durch Ladestrategie wie gesteuertes oder bidirektionales Laden.
- Ebenerdige Parkplatzflächen werden auch für PV-Flächen genutzt.
- Der Ausbau weiterer Parkeinrichtungen der nachhaltigen Mobilität kann gefördert werden
Gez.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Björn Peterhoff, Fraktionsvorsitzender
Dr. Sebastian Karl
SPD und Volt
Lucia Schanbacher
Stefan Conzelmann, Fraktionsvorsitzender
Linke SÖS Tierschutz
Hannes Rockenbauch, Fraktionsvorsitzender
Johanna Tiarks, Fraktionsvorsitzende
PULS – Die Stadtisten – Die PARTEI – KLIMALISTE
Christoph Ozasek, Gruppierungssprecher
Ina Schumann
