0513/2026 AN | Änderungsantrag zur GRDrs 0671/2026 BV: Eine transparente und unabhängige Variantenuntersuchung für die Schleyerhalle

Wir beantragen:

Die Verwaltung beantwortet in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik und des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 03.07.2026 folgende Fragen:

A. Verfahren & Entscheidungsgrundlagen

1. Wie begründet die Verwaltung, dass die Beschlussvorlage 0671/2026 BV ohne vorherige Einbringung sowie ohne Vorberatung und Beratung in den üblichen Gremien direkt zur Beschlussfassung vorgelegt wird?

2. Wie begründet die in.stuttgart den logischen Widerspruch, dass der Gemeinderat bereits jetzt eine Grundsatzentscheidung für den bisherigen Standort im NeckarPark treffen soll, während im Rahmen der vorgeschlagenen Markterkundung erst evaluiert werden soll, ob für potenzielle Investoren alternative Grundstücksstrukturen unabdingbar sind?

3. Welcher konkrete „Plan B” (hinsichtlich Finanzierung, Sanierung und Nutzung) existiert seitens der Verwaltung und der in.stuttgart, falls sich auf dem stark konsolidierten und spezialisierten Anbietermarkt kein Investor zu den von der Stadt gesetzten Rahmenbedingungen findet?

4. Wurde im Vorfeld der Vorlage eine aktuelle, unabhängige Bedarfsstudie für den Standort Stuttgart erstellt, welche die post-pandemischen Marktveränderungen der Live-Entertainment-Branche bis zum Stand 2026 berücksichtigt?

5. Wann und in welcher Form werden dem Gemeinderat die in der Beschlussvorlage erwähnten Machbarkeitsstudien (2022/2023) sowie die wirtschaftliche Analyse von Nielsen Sports (2022) vollumfänglich und unredigiert zugänglich gemacht?

6. Wurden die Aufsichtsrät*innen der in.stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG im Vorfeld über die strategischen Inhalte und die geplante Strukturierung dieser Beschlussvorlage informiert und hat das Gremium das vorgeschlagene Investorenmodell bereits beraten?

B. Markt, Wettbewerb & Nachfrage

1. Welche Erkenntnisse und Analysen liegen der Verwaltung zum sogenannten „Blue Dot Fever”-Phänomen (struktureller Rückgang von Ticketverkäufen bei Großtourneen aufgrund von Marktübersättigung und Kaufkraftänderungen) vor, und wie beeinflusst diese Dynamik das wirtschaftliche Risiko des geplanten 500-Millionen-Euro-Projekts?

2. Auf welchen konkreten Daten des Segments „internationale Arena-Konzerte und Tourneen” basiert die Aussage der Vorlage, Stuttgart belege hier eine „Spitzenposition in Deutschland”?

3. Nach welchen harten Kriterien entscheiden internationale Konzert- und Arena-Agenturen nach Kenntnis der in.stuttgart über die Vergabe von Tournee-Stopps, und welche konkreten, komparativen Standortvorteile bietet der Stuttgarter Entwurf (max. 19.000 Plätze) im direkten Duell gegen das Projekt Munich Arena (20.000 Plätze, Eröffnung 2029, internationaler Flughafen-Hub)?

4. Welchen Anteil haben Sportveranstaltungen an den derzeit genannten Umwegrenditen der HMSH und des Hallenduos und welchen Anteil haben Entertainment- und Konzertveranstaltungen?

5. Welche Einschätzung hat die in.stuttgart zur Wahrscheinlichkeit, nach einer mehrjährigen Bauphase wieder dauerhaft in internationale Tourplanungen aufgenommen zu werden?

C. Investorenmodell und städtischer Einfluss

1. Wie soll vertraglich und gesellschaftsrechtlich realistisch abgesichert werden, dass die Stadt und die in.stuttgart einen „maßgeblichen Anteil auf die Programmatik des Veranstaltungsmixes” behalten (Beschlussvorlage Teil 1), wenn ein privater Investor gleichwertiges Eigenkapital einbringt und auf eine kommerzielle Optimierung der Belegungstage drängt?

2. Wie wird das finanzielle Risiko für die Stadt gedeckelt, falls die tatsächlichen Baukosten bis zum Vergabe- und Realisierungszeitraum 2030 das prognostizierte Zielbudget von ca. 500 Mio. € überschreiten? Wer haftet für unvorhergesehene Risiken (z. B. Baugrund, Altlasten) über die städtische Einlage von ca. 150 Mio. € hinaus?

3. Wurden die vier großen Stuttgarter Konzertveranstalter SKS Russ, Musiccircus, Chimperator und C2 in die bisherigen Überlegungen einbezogen? Falls ja: In welcher Form?

D. Infrastruktur, Logistik und Verkehr

1. Welche konkreten verkehrsinfrastrukturellen Maßnahmen müssen rund um den ohnehin hochbelasteten Standort NeckarPark getroffen werden, um den Zu- und Abgangsverkehr einer Arena dieser Größenordnung ohne Kollaps des Nahverkehrs zu bewältigen?

2. Wie bewertet die Verwaltung die verkehrliche Attraktivität und Erreichbarkeit des Standorts im direkten Vergleich zu den Konkurrenz-Infrastrukturen in München (Direktanbindung Flughafen/Autobahn), Frankfurt (Stadion-Knotenpunkt) oder Mannheim?

3. Über welches Logistik- und Schallschutzkonzept verfügt die Verwaltung, um den geforderten „intensivierten Betrieb” der Porsche-Arena während der mehrjährigen Abriss- und Neubauphase direkt neben einer Großbaustelle rechtssicher und ungestört zu garantieren?

Der Gemeinderat beschließt in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik und des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 03.07.2026:

1. Der Gemeinderat trifft eine Grundsatzentscheidung zu Sanierung, Erhalt oder Neubau der Schleyerhalle und zu eventuellen Markterkundungsverfahren erst nach Einsicht in eine transparente und unabhängige Variantenuntersuchung.

2. Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat dar, welche unabhängigen öffentlichen, kommunalnahen, wissenschaftlichen oder fachlich geeigneten Institute beziehungsweise Gutachter für die Erstellung einer ergebnisoffenen Variantenuntersuchung zur Zukunft der Schleyerhalle in Betracht kommen.

3. Der Vertreter der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena GmbH & Co. KG (OSA KG) wird einen Beschluss zur Beauftragung einer unabhängigen ergebnisoffenen Variantenuntersuchung zur Zukunft der Schleyerhalle durch die Gesellschaft herbeiführen. Die Untersuchung soll die Varianten minimal notwendige Sanierung, Teilsanierung mit Dacherweiterung, Abriss und Neubau in den vorliegenden Varianten sowie Abriss und Neubau unter Einbeziehung eines Investors vergleichbar mit allen Vorteilen und Risiken bewerten. Gegenstand der Untersuchung sollen insbesondere Lebenszykluskosten, Haushaltswirkungen (kurz-, mittel-, langfristig), Finanzierungs- und Betriebsrisiken, städtische Steuerungsrechte, Klimabilanz, Auswirkungen auf Kultur, Sport, Vereine und Stadtentwicklung sowie transparent berechnete Umwegrenditen sein.

4. Die Verwaltung stellt dar, in welcher Form die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, das Rechnungsprüfungsamt oder eine vergleichbare unabhängige Stelle die Wirtschaftlichkeitsannahmen der Variantenuntersuchung dem Gemeinderat plausibilisieren können.

Begründung:

Die Frage über die Zukunft der Schleyerhalle ist eine der gewichtigsten finanziellen Entscheidungen unserer Stadt in den kommenden Jahren. Nach aktuellen Schätzungen reden wir je nach Zukunftsvariante von einem Finanzvolumen von 100 bis über 500 Millionen €. Insbesondere im Hinblick auf die prekäre Haushaltslage haben die Stuttgarter*innen daher die klare Erwartungshaltung an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat, dass eine transparente Entscheidung auf Grundlage von ausreichenden Fakten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Einbezug aller Chancen und Risiken getroffen wird. Unsere Stadt kann sich kein Millionengrab leisten.

Oberbürgermeister Nopper und Finanzbürgermeister Fuhrmann haben in den letzten Monaten wiederholt betont, wie wichtig es Ihnen sei, alle zukünftigen Ausgaben auf einen kritischen Prüfstand zu stellen. Umso verwunderlicher ist es, dass dem Gemeinderat zu einem der größten zukünftigen Ausgabeposten eine Beschlussvorlage 0671/2026 BV vorgelegt wird, welche die Gemeinderät*innen zu einer Grundsatzentscheidung zwingen soll, bevor diesen alle Varianten mit ausreichend Fakten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie entsprechenden Chancen und Risiken vorgestellt werden. Jede Variante wird in der Vorlage lediglich mit drei bis vier Sätzen zusammengefasst vorgestellt. Die bisher durchgeführte Machbarkeitsstudie fokussiert sich einseitig auf Abriss und Neubau. Eine Einschätzung der Finanzverwaltung, wie die unterschiedlichen Varianten im Hinblick auf die aktuellen Haushaltshinweise des Regierungspräsidiums zu werten sind, fehlen vollständig.

Auffällig ist darüber hinaus, wie tendenziös die knapp gehaltene Vorlage einseitig einzelnen Varianten Risiken zuweist (Sanierungsvarianten), während die Risiken bei anderen Varianten (Neubau und Investoreneinstieg) komplett ausgeblendet werden. Dabei ist aus anderen Städten in den letzten Jahrzehnten bekannt, wie risikoreich Partnerschaften mit Investoren sein können. Der öffentlichen Hand können enorme Kosten drohen, wenn z. B. Investoren ausfallen (siehe Nürburgring). Ebenso ist aus vielen Partnerschaftsprojekten mit Investoren bekannt, dass diese kurzfristig den Haushalt schonen, um diesen dann langfristig zu belasten und die Handlungsfähigkeit von Kommunalverwaltungen zukünftig erheblich einschränken. Insbesondere in langfristigen Bindungen stecken Kostenfallen.

Auf der aktuellen Grundlage an fehlenden Fakten und verkürzter Darstellung kann der Gemeinderat daher keine Debatte über Varianten führen und erst recht nicht vorschnelle Grundsatzentscheidungen treffen oder millionenschwere Markterkundungsverfahren in Auftrag geben. Entsprechend beantragen wir, dass über alle in Frage kommenden Varianten eine unabhängige, ergebnisoffene Variantenuntersuchung in Auftrag gegeben wird und die Ergebnisse dieser Untersuchung dem Gemeinderat plausibel und transparent dargelegt werden. Erst dann kann der Gemeinderat eine seriöse Entscheidung über Millionensummen treffen.

Da die Vorlage der Verwaltung neben den wirtschaftlichen Fragen auch wesentliche Fragen zum Verfahren, zur Marktlage, zum städtischen Einfluss in einem Investorenmodell und zu Infrastruktur und Logistik offenlässt, bitten wir die Verwaltung die aufgeführten Fragen in der Sitzung am 03.07.2026 zu beantworten.

Gezeichnet:

Thorsten Puttenat, Christoph Ozasek, Ina Schumann

Stellungsnahme: